Personalausweis Statusabfrage
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde PuderbachSie erhalten einen Brief mit Ihrer eID. Sobald dieser Brief bei Ihnen eingetroffen ist, können Sie Ihren Personalausweis ab dem nächsten Werktag abholen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit HauptwohnsitzRechtsgrundlage
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.




