Wahlen

Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Steimel am 31. Mai 2026




Die Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Steimel findet am 31. Mai 2026 statt. 

Das Wahllokal ist das: 
"Haus des Gastes", Hubertusstr. 2, 57614 Steimel




Zur Wahl stehen folgende Kandidaten, deren Bewerbungen durch Beschluss des Wahlausschusses der Ortsgemeinde Steimel vom 14. April 2026 für gültig erklärt wurden: 

  • 1. Herr Ernst Martin Neitzert, Abteilungsleiter für IT-Endgeräte, 57614 Steimel 


  • 2. Herr Rolf Schergens, Zahntechnikermeister, 57614 Steimel 


Der Wahlraum ist zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet.

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Stimmberechtigten voraussichtlich in der Zeit vom 04. bis 08. Mai 2026 übersandt.

Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung übersenden, dass er dort spätestens am Tage der Wahl bis 18.oo Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.oo Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Jeder stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle des Stimmberechtigten ist unzulässig.

Sollte keiner der beiden Kandidaten die Mehrheit der Stimmen erreichen, findet am Sonntag, den 14. Juni 2026 eine Stichwahl statt. 

Die Beantragung von Wahlscheinen für die Briefwahl ist ab dem 28.05.2026 auch über diese Homepage der VG Puderbach möglich.

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