Wahlen

Kommunal- und Europawahlen am 09. Juni 2024

Kommunal- und Europawahlen am 09. Juni 2024

Kommunal- und Europawahlen am 09. Juni 2024

Hier erhalten Sie alle Informationen rund um die Kommunal- und Europawahlen am 09. Juni 2024

Kommunal- und Europawahlen am 09. Juni 2024

Kommunalwahl

Im Turnus von fünf Jahren finden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt. Der nächste Wahltermin ist der 9. Juni 2024. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des Ortsbeirats, der Orts- Stadt- und Verbandsgemeinderäte sowie der Kreistage (=Ratswahlen) ab und wählen die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister (=Direktwahlen). Die Kommunalwahlen finden gemeinsam mit der Europawahl statt.

Erzielt bei den Direktwahlen kein/e Bewerber/in die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später, am 23. Juni 2024, eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt.

Wahlberechtigt im jeweiligen Gemeindegebiet für die Kommunalwahlen sind

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und 
  • alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) (Die derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern)

die am Tage der Stimmabgabe (Wahltag)

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und
  • nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für die Ausübung des Wahlrechts sowohl bei deutschen Staatsangehörigen als auch bei Unionsbürgern ist es unschädlich, wenn daneben noch eine weitere Staatsangehörigkeit vorliegt.

Auf der Seite des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz finden Sie weitere allgemeine Informationen:

https://www.wahlen.rlp.de/service/

https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/rund-um-die-wahl/so-wird-gewaehlt

Generell hat der Landeswahlleiter einen Terminkalender aufgestellt, der die nach dem Kommunalwahlrecht vorgeschriebenen Fristen darstellt. Diesen finden hier:

https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/terminkalender

Wählbarkeit

Wer sich für eine Rats- oder Direktwahl als Bewerber interessiert, findet unter nachfolgenden links die notwendigen Informationen und amtlichen Vordrucke, die maschinell direkt am PC ausfüllbar sind

Direktwahlen:

Hier geht’s zu den Vordrucken für die Direktwahlen:

https://www.kommunalwahl-rlp.de/oeffentlicher-bereich/parteien-waehlergruppen/formulare-vordrucke-direktwahlen/

Ratswahlen:

Allgemeine Informationen für Parteien und Wählergruppen als Wahlvorschlagsträger finden Sie unter folgendem Link:

https://www.wahlen.rlp.de/fileadmin/wahlen.rlp.de/dokumente-wahlen/kw/KW2024_Informationsbroschuere_fuer_Parteien_und_Waehlergruppen_als_Wahlvorschlagstraeger_neu.pdf

und

https://www.wahlen.rlp.de/fileadmin/wahlen.rlp.de/KW/KW2024_Leitfaden_Aufstellung.pdf

Hier geht’s zu den Vordrucken für die Ratswahlen:

https://www.kommunalwahl-rlp.de/oeffentlicher-bereich/parteien-waehlergruppen/formulare-vordrucke-ratswahlen/

Wichtig:

Am 22.04.2024 um 18 Uhr läuft die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ultimativ ab, verbunden mit dem Ablauf der Frist zur Beseitigung wesentlicher Mängel. Daher empfiehlt es sich dringend, etwaige Wahlvorschläge frühzeitig einzureichen, um diese rechtzeitig prüfen zu können. Zur Vermeidung von Rückfragen und Übertragungsfehlern bei der späteren verwaltungsinternen Prüfung und Weiterverarbeitung der Daten wird darum gebeten, die Formulare digital oder maschinenschriftlich auszufüllen, im Anschluss auszudrucken, zu unterzeichnen und bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Europawahl

Wahlberechtigt für die Europawahlen sind

Deutsche Staatsangehörige
An der Wahl zum Europäischen Parlament können alle Deutschen teilnehmen, die

  • das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Wahl vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem übrigen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in diesem Gebiet aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

EU- Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten
Ausländische EU-Bürger können ihr Wahlrecht in ihrem Herkunftsland oder in ihrem Aufenthaltsstaat ausüben.

Wahlberechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland alle hier gemeldeten oder sich aufhaltenden Unionsbürger, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich hier gewöhnlich aufhalten und
  •  nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter

https://www.wahlen.rlp.de/europawahl/rund-um-die-wahl